Gutscheinfrist
Gutscheine sind seit der Schuldrechtsreform von 2002 nach einer Frist von maximal drei Jahren nach Ausstellung einzulösen und verfallen nach dieser Flicht. Jedes Geschäft das einen Gutschein ausstellt, hält auch unterschiedliche Fristen ein. Jedoch dürfen diese nicht zu kurz bemessen sein. Ausnahmen gibt es bei speziellen Theater- oder Konzertgutscheinen, die an festgelegte Vorstellungen gebunden sind. Im Schnitt werden Gutscheine in einem Zeitraum zwischen 4-12 Monaten eingelöst.


